Überbetriebliche Kurse

Die gesetzlich vorgeschriebenen überbetrieblichen Kurse (ÜK) finden in den Kurszentren in Starrkirch (Deutsch/Italiano) und Lausanne (Français) statt.

ÜK-Kursinhalte

Arbeitsaufträge

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Reglemente

Der Besuch der ÜK ist obligatorisch. Dispensationen können keine erteilt werden. Unentschuldigte Absenzen werden dem Berufsbildungsamt durch die Kurszentren gemeldet.

In folgenden Ausnahmefällen kann ein Verschiebungsgesuch eingereicht werden:

Gesuche müssen so früh als möglich, jedoch mindestens drei Wochen vor dem betroffenen Kurs, schriftlich an den Präsidenten der Kurskommission gestellt werden. Dabei sind allfällige Unterlagen beizulegen. Auf später eintreffende Gesuche kann nicht eingegangen werden. Gemäss Schulordnung sind Verschiebungen kostenpflichtig.

Kurskommission ÜK:
Marcel Marchion (Präsident)
c/o VBAO, Baslerstr. 32/Pf, 4601 Olten

Keine Verschiebung gibt es wegen Ferien ausserhalb den Berufsfachschulferien, Besuch von Sportveranstaltungen, viel Arbeit im Geschäft, Abwesenheit von Mitarbeitern, Führerprüfungen, Teilnahme an Vereinsanlässen usw.

BMS

Lernende, welche die Berufsmaturität BM absolvieren, müssen sich rechtzeitig bei der BM abmelden.

Absenz bei Krankheit/Unfall

Bei Krankheit/Unfall muss das Kurszentrum sofort informiert, und bei Absenzen von 3 Tagen ein Arztzeugnis vorgewiesen werden. Fehlt aufgrund der Absenz ein Kompetenznachweis und kann dieser, bzw. der Kurs, nicht nachgeholt werden, so wird dies dem zuständigen Berufsbildungsamt gemeldet. Dazu muss der Lehrbetrieb das KFA dokumentieren.

Eine Entschuldigung für die Absenz muss innerhalb von 3 Tagen ans KFA gesandt werden und vom Berufsbildner, der lernenden Person und bis zur Volljährigkeit von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden.

Kompetenznachweise

Informationspflicht: Lernende müssen die Berufsbildner über ihre Leistungen am Kurszentrum informieren. Es kann verlangt werden, dass sie dies mit einer Unterschrift des Berufsbildners bestätigen lassen.

Die Kompetenznachweise der 3. bis 8. Kurswoche zählen zum Qualifikationsverfahren. Die Noten werden auf halbe und ganze Noten gerundet (Art. 34 der Berufsbildungsverordnung BBV).

Die Kompetenznachweise werden in der laufenden Kurswoche mit den Lernenden besprochen. Anschliessend werden die Tests eingesammelt und in der nächsten Kurswoche zurückgegeben.

Auf Wunsch wird der Kompetenznachweis vor der nächsten Kurswoche den Lehrbetrieben zugestellt. Dazu muss die lernende Person einen an das Geschäft adressierten und frankierten Briefumschlag (C5) in die Kurswoche bringen. Die Kompetenznachweise werden nicht per Fax oder Mail versandt. Am Ende des Bildungsjahres wird den Lernenden eine Übersicht («Zeugnis») über die Kompetenznachweise zugestellt. Alle Tests, praktische Arbeiten, Notenblätter usw. müssen bis zum Abschluss der Ausbildung durch die Lernenden aufbewahrt werden.