Freude am Beruf und seiner Weitervermittlung

Junge Lernende sind nicht nur wichtig für den Nachwuchs an Fachkräften. Sie sind auch fürs Team wie auch für die Kundschaft ein Gewinn. Der VBAO steht für eine fundierte und zielgerichtete berufliche Grundbildung und unterstützt engagierte Berufsbildner/innen in allen Fragen: Von der Bereitstellung aller nötigen Informationen und Unterlagen bis zur „Hotline“ bei allfälligen Problemen.

Totalrevision Grundbildung

Berufsbildungsgesetz und -verordnung (BBG/BBV) verlangen eine kontinuierliche Überprüfung in der Bildung. Mindestens alle 5 Jahre müssen Inhalte und Ziele überprüft und wenn nötig angepasst werden. Der auslaufende Bildungsplan Augenoptiker/in EFZ ist seit 2010 in Kraft und wurde 2017 erstmals grundlegend überprüft. Aufgrund der Resultate und Empfehlungen wurde 2018 eine grundlegende Revision eingeleitet.

Mehr zur Totalrevision Grundbildung Augenoptiker/in EFZ

Überbetriebliche Kurse (ÜK)

Berufsbildner haben Lernende rechtzeitig zu den ÜK anzumelden!

Zum Anmeldeformular

Lehrverträge und Bildungsberichte

Lehrverträge und Bildungs-Berichte können in allen Landessprachen beim Schweizerischen Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB kostenlos bezogen werden. Neben einem Programm für individuelle Lehrverträge werden Verträge und Bildungsberichte auch als interaktives PDF-Dokument angeboten.

Lernverträge und Bildungsberichte

Kantonale Berufsbildungsämter

Die Adressen der kantonalen Berufsbildungsämter finden sich auf der Website des Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Adressen der kantonalen Berufsbildungsämter

Löhne für Lernende

Der VBAO empfiehlt für Lernende in der Augenoptik die folgenden Mindestlöhne während der Ausbildungszeit:

1. Bildungsjahr: 700 CHF
2. Bildungsjahr: 1’000 CHF
3. Bildungsjahr: 1’400 CHF

Berufsbildner/in werden?

Bevor Sie an die Einstellung eines jungen Menschen denken, der in Ihrem Betrieb den Augenoptikberuf lernen soll, sollten Sie sich einige grundsätzliche Fragen zum Geschäft und zum Ausbildungsstil stellen.

Wer Lernende ausbilden will, muss vom Gesetz her einen anerkannten Berufsbildnerkurs (40 Std.) absolviert haben. Weitere Infos hierzu unter berufsbilder.ch